Zitat:
Zitat von MTC
Im Fahrzeugschein steht nur die kleinste zulässige Reifengröße, die anderen sind in den CoC Papieren eingetragen.
Das Problem hier ist, dass es sich um einen Reimport handelt und daher (soweit ich das verstanden habe) die ABE der Federn nicht gilt, sondern über eine Vollabnahme eingetragen werden muss.
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Das ist korrekt, oder alternativ die typgenehmigungsnummer im Fahrzeugschein in Zeile K.
Wenn ich diese Nummer im Schein bekommen könnte dann dürfte ich alles so fahren ohne irgendwelche Eintragungen oder Einzelabnahmen.
Die Frage ist halt wo und wie bekomme ich diese Nummer dort eingetragen?