Im Fahrzeugschein steht nur die kleinste zulässige Reifengröße, die anderen sind in den CoC Papieren eingetragen.
Das Problem hier ist, dass es sich um einen Reimport handelt und daher (soweit ich das verstanden habe) die ABE der Federn nicht gilt, sondern über eine Vollabnahme eingetragen werden muss.
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Durchschnittsverbrauch meines 760i:
Je mehr Käse desto mehr Löcher,
Je mehr Löcher desto weniger Käse,
Ergo: Je mehr Käse, desto weniger Käse.
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