Moin,
ja das ist Mist.......
Also die Schuldfrage kann durchaus Problme machen.
Soweit ich weiß gilt Rechts vor Links nur dann wenn auf diesen Privaten Grundstück am eingang steht " Hier gilt die STVO " ( oder so ähnlich ) wenn das nicht steht könnte es Ärger geben, der könnte so ausgehen das jeder sein eigenen Schaden bezahlen muß weil beide hätten aufpassen müssen.
Kann aber sein das ich gerade Mist erzähle, mir ist jedefalls so als hätte ich das mal so gehört.
Gruß
Thorsten
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