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Alt 29.10.2004, 23:33   #2
nob
RAUBSAUGER©
 
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Ich denke mal daß der Händler erst den Wagen verkauft hat, und nun feststellt daß da noch ordentlich Geld reinlaufen muß. Und nun möchten Sie sich wg. des reduzierten Verkaufspreises darum drücken. Der Wagen steht ja nach wie vor zum Kauf im Web.

Hast Du einen Kaufvertrag / Auftragsbestätigung? Oder Ihm eine Bestellung gefaxt?

Das ist schon ein übles Verhalten. Wenns noch kein Papier gibt würde ich eine schriftliche Bestellung faxen mit Hinweis auf Freiheit gravierender Mängel und gesetzlicher Gewährleistung. Widerspricht der Händler nicht in angemessener Zeit könntest Du Ihn auch juristisch greifen, wenn Du das willst.

Oder Du bist heiß auf den Alpina mit wenig Laufleistung und feilscht um die Reparaturkosten, legst noch etwas drauf. Wie am Basar halt.

Gruß nob
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