Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.01.2025, 10:33   #5
Arktisblau
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.05.2017
Ort: Göttingen
Fahrzeug: E23-745i (11.85)
Standard

Zu aller erstmal - Ich möchte hier nicht als Sicherheits-Onkel auftreten.
Und soll jeder mit seinem Eigentum machen, was er so möchte. Ist mir persönlich egal und ich selbst möchte auch nicht, dass mir jemand etwas vorschreibt.

Mein Beitrag sollte nur als Hinweis angesehen werden.

Ich zitiere mal aus einem frühreren Beitrag von mir:
Zitat:
Zitat von Arktisblau Beitrag anzeigen
Das Lenkrad wird nicht passen. Ich habe das gleiche Lenkrad hier zuhause (KBA 70072) und es hat den besagten Konuswinkel, der ein glattes Aufliegen verhindert.
Es wird für die beschriebenen e28 und e24 passen.
Und richtig - viele TÜVler kennen sich mit unseren Autos nicht so gut aus.
Darum ging es mir nicht. Ich persönlich hatte die gleichen Gedanken wie David, und war kurz davor, den Konuswinkel vom Lenkrad abzutragen, also passend zu machen. Ich verstehe den David, da sehr gut.

ABER der Gedanke, bei Tempo XXX auf der Autobahn oder bei einer hektischen Lenkbewegung das Lenkrad in der Hand zu halten... Na der Gedanke war mir dann zu heiß...

Das war mein Wort zum Sonntag
LG Steffen
Arktisblau ist offline   Antwort Mit Zitat antworten