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Alt 24.10.2024, 17:50   #3
Puddlejumper
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Hier steht doch alles:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.hdi.de/ratgeber/mobilita...chen-oldtimer/

Voraussetzung für H-Kennzeichen: der Originalzustand

Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das H-Kennzeichen wird auch nicht zugeteilt, wenn starker Rost oder Unfallschäden wie große Beulen vorhanden sind. Ebenfalls ein Grund zur Ablehnung: verbaute Ersatzteile, die nicht den de Originalen gleichen.

Den Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen – etwa vom TÜV oder der DEKRA – bestätigen lassen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung legt dabei nur vage fest, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. Der Gutachter hat also immer einen gewissen Bewertungsspielraum.

In jedem Fall muss der Oldtimer verkehrssicher sein. Er muss die Hauptuntersuchung „unter Berücksichtigung der damaligen Technik ohne erkennbare Mängel“ bestehen.
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Gruß Achim
Ich liebe dieses Video: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=Do3PM5a3Rxs
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