Zitat:
Zitat von Claus
Und wer sagt, dass ein Kennzeichenhalter mit abgerundeten Kanten diese Kriterium nicht erfüllt? Schon nachgemessen?
Beim E91 ist das Ganze übrigens nach innen versetzt, die Vorbauten gehen weiter nach vorne als das Kennzeichen mit Halterung (siehe das Bild mit dem blauen E91).
Eine nackte Blechkante einen Nummernschilds ist für Fußgänger sicher gefährlicher als wenn dieses eine Kunststoffumrandung hat. Wenn eine Vorschrift dies verlangt, führt das den Sicherheitsaspekt ad absurdum!
|
Ist dein Google kaputt? Kannst du nicht lesen, was ich geschrieben habe?
Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die Kante nicht mehr wie 5 mm hervorragt (dann muss die Kante gebrochen sein). Sind es weniger als 1,5 mm dann ist es vollkommen egal.
Jetzt kannst du gerne noch in die DIN 74069 schauen.
Markus
Edit Offenbar ist dein Googel wirklich kaputt...
https://www.gesetze-im-internet.de/s...012/__30c.html