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					Zitat von Markus525iT  Sorry aber worauf willst du hinaus? Es geht um die ECE R26, also Fußgänger-Schutz.  | 
	
 In der ECE R26 habe ich nichts gefunden, auch nicht in der UN-Regelung Nr. 127: "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Eigenschaften im Zusammenhang mit der Fußgängersicherheit [2020/638]" bzw. im Amtsblatt L154/2020 der Europäischen Union.
Darin kommt der Begriff "Kennzeichenhalter" nicht einmal vor. "MyAir" ist so exotisch, dass nicht einmal Google etwas in Verbindung mit Kraftfahrzeugen findet. Habe ich auch noch nie gehört oder gelesen. Vielleicht klärst Du uns normale Leute mal auf. Ich finde "MyAir" nur in Verbindung mit einem eingetragenen Warenzeichen (= TM) als App im medizinischen Bereich.
Gäbe es eine entsprechende Vorschrift, die TÜV-relevant wäre, wäre sie schon längst umgesetzt worden - die Umstände sind nun seit mind. 12 Jahren bekannt, vermutlich noch viel länger. Auch polizeilich wird das nicht beanstandet. Deshalb stelle ich nach wie vor die Behauptung, die Anbringung sei (im Straßenverkehr) verboten, infrage.
Ich habe an beiden Autos vermutlich keine vorderen Kennzeichenhalter, werde aber gleich mal nachschauen. Aber verändern werde ich nichts, den E38 habe ich schon über 18 Jahre, den E91 fast 4 Jahre.
PS: Habe jetzt nochmal alles Mögliche gelesen und mir Videos etc. angeschaut: Über die Art der vorgeschriebenen Befestigung, also mit oder ohne Kennzeichenhalter, findet man NICHTS! Die Änderung aus Anfang 2023 schreibt nur vor, dass die Anbringung mittels Magneten, Klett und Saugnapf nicht mehr erlaubt sind, die Übergangsfrist ging bis 31.12.2023. Das Einclipsen von Kennzeichen in einen Kennzeichenhalter ist übrigens nicht untersagt, weil es so ausreichend gegen Abfallen gesichert ist.