Aber mal ehrlich unter uns - schon 1-2 Mängel von der Liste reichen eigentlich aus um die Plakette zu verweigern: 
- Bremsleitung porös 
- Endschalldämpfer durch 
Mittlerweile fällt man ja sogar schon wegen einem Standlichtbirnchen durch. Aber alleine diese beiden gravierenden Mängel dürften auf legalem Weg eine Plakette verhindern. 
Die Vermutung daß der Prüfer mit Augenbinde und Ohrenschützer unter dem Auto gewesen ist und danach die Plakette erteilt hat, ist schon sehr groß. 
Solchen Prüfern muss eigentlich das Handwerk gelegt werden, denn die machen das ja nicht nur 1x sondern sicherlich mehrfach jede Woche. Die rollenden Baustellen auf der Straße werden also mehr und potentielle Unfälle können auch tödlich für andere Beteiligte ausgehen. 
Wenn ich die Aussagen "meine reperaturkosten sind momentan über 7600 Öhs" nehme, wurden viele Punkte bereits beseitigt. Da lässt sich dann nun im Nachhinein nicht mehr viel nachweisen. Das Auto hätte sofort bei einem Gutachter vorgestellt werden müssen, inkl. Strafanzeige gegen das Prüfunternehmen/Prüfer. Die Prüfunternehmen wie TÜV/DEKRA/KÜS etc. haben meist auch eigene Gutachter zu denen man zunächst mal gehen kann. Schon im eigenen Interesse sollten die dieses Gutachten dann kostenlos machen schon alleine um herauszufinden welcher Prüfer da alle Augen zugemacht hat und illegalerweise eine Plakette zugeteilt hat. 
Und die anfangs angeführten Mängel können innerhalb von 700km nicht wirklich auftreten. 
 
Aber das war dann ein riesen Fehler, dieses Auto ohne weitere Prüfung bei einer Werkstatt oder Prüfstelle die sowas meist zu einem günstigen Pauschalpreis anbieten, blind zu kaufen. 
Der nächste Fehler war, die Reparaturen direkt durchzführen, denn damit ist schlicht die Nachweisbarkeit nicht mehr gegeben. Weder dem Verkäufer gegenüber noch dem Prüfer. 
 
BTW - auch einen Privatverkäufer kann man bei arglistiger Täuschung belangen. Die Schwierigkeit ist immer natürlich nachzuweisen, daß dem Verkäufer diese Mängel bekannt waren und er sie verschwiegen hat. Wenn der Prüfer aber eine "Gefälligkeitsplakette" vergeben hat, ist davon auszugehen, daß es dem Verkäufer bekannt war, daß das Fahrzeug gravierende Mängel hatte. 
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von j_ramon.lopez (02.11.2023 um 12:22 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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