Zitat:
Zitat von Thomy7er
Naja, genausogut sollte die Videoaufnahme die Aussage des "Opfers" stützen!
Ist das dann Verrnichtung von Beweismaterial
Oder ist das dann straffrei weil derjenige sich dann selbst belastet
Gruss
Thomy7er
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Hi!
Das "Opfer" ist kein Polizeibeamter.
Dessen Aussage hat nicht die Beweiskraft wie die Aussage eines Beamten.
Die Verhältnismässigkeit der Dinge ist anders und wird auch anders bewertet.
Genausowenig ist es Vernichtung von Beweismaterial.
Das Video wurde ja nicht -im rechtlichen Sinne- zu einem Zweck
erstellt,der den Behörden als Werkzeug dient,sondern ist eine
inoffizielle,private Geschichte mit privater Nutzung.
Die Verfügungsgewalt hat in diesem Fall derjenige,
der diese Einrichtung benutzt.
Und niemand muss sich selbst belasten.
Weder durch Aussagen,noch durch
Dokumente.
Insofern macht sich auch niemand strafbar,wenn man die Aufnahmen vernichtet.
Die Vernichtung der Aufnahmen darf auch nicht gegen den Beschuldigten
ausgelegt werden.
Genausowenig,wie das Schweigen auf eine Frage,mit deren Antwort
man sich selbst belasten würde.
Gruß
Knuffel