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Alt 22.10.2004, 10:34   #4
Kater Fritz
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Also zunächst gibt es natürlich nur, wie oben bereits erwähnt, eine Sachmängelhaftung von i. d. R. 12 Monaten mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Allerdings schuldet der Händler nur einen laufleistungs- und altersentsprechenden Zustand, d. h. bei z. B. 200.000 km auf der Uhr kann ein HAG schon mal undicht werden.
Äußere Dich mal zu Alter und Laufleistung, dann kann man Dir auch zielführender raten...


Gruß

Katerle
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