Moin,
ganz so einfach ist es nicht. Der Händler kann die Garantie auf ein Jahr beschränken, was er in Deinem Fall wohl getan hat.
Das nächste ist wohl, das Simmeringe in gewissem Maß zu den Verschleißteilen zu rechnen sind. Ob da irgendeine Garantie greift, ist fragwürdig.
Dann wäre wichtig zu wissen, was für eine Garantie Dir der Händler verkauft hat. Viele Gebrauchtwagengarantien sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
Also erstmal die Garantiebestimmungen lesen und dann mit dem Händler reden.
Dass er alle Schäden beheben muß, glaube ich kaum, denn sonst könnte sich die Gebrauchtwagenbranche beerdigen lassen. Die Garantien beschränken sich oft auf bestimmte Teile (z.B. "alles was in Öl läuft"), andere Teile sind von vornherein ausgeschlossen.
Oft ist die Garantie auch mit strengen Auflagen verbunden, Inspektionen, bestimmte Ölsorte usw.
Darum nochmal, nimm Deinen Garantievertrag und lese ihn durch um zu wissen welche Ansprüche Du überhaupt hast.
Habe vor vielen Jahren durch eine "Briefkastengarantiegesellschaft" viel Geld verloren. Deshalb traue ich denen überhaupt nicht!
Hast Du denn eigentlich schon mit dem Händler geredet? Was sagt er dazu?
Tim