Hallo Leute.
Die Gewährleistung KANN (Bitte im Kaufvertrag ausweisen) zwischen Verbrauchern ausgeschlossen werden.
Jedoch verliert der Ausschluss seine Rechtskraft, wenn der Kläger (Käufer) eine arglistige Täuschung beweisen kann. Sprich, der Mangel ist dem Verkäufer bewusst, wird jedoch aus Angst vor Preisminderung verschwiegen. Jedoch ist dabei zu beachten das nicht jeder Mangel von jedem Verbraucher erkannt werden kann.
§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Bei Zweifel über einen evtl. Mangel, den Käufer besser hinweisen und es im Vertrag als evtl. Mangel vermerken (Lenkradflattern z.B.).
Es gibt aber noch etwas das heißt "Beschaffenheitsgarantie" §443 BGB. Wenn der Käufer, auf Grund von Bedenken nach einer Sache fragt, der Verkäufer ihm dann versichert das es einwandfrei ist, und das im Vertrag vermerkt wird, muss der Verkäufer dafür gerade stehen. Auch wenn er selbst Verbraucher/Privatmann ist.
§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet
Beschaffenheitsgarantie ist jedoch ein äußerst heikeles Thema
@John McClane
In deinem Fall ist es Möglich weil es um Sachmangelhaftung eines Händlers geht.
Die Beweislastumkehr besagt das ein Mangel der innerhalb des ersten halben Jahres Auftritt, schon bereits vor Kauf da gewesen sein muss. Deshalb muss der Händler beweisen das es nicht so war. Kann er aber wohl schlecht.
Andre
Geändert von littleblue (21.10.2004 um 17:37 Uhr).
|