Es ist etwas komplizierter, wenn ich mich richtig erinnere:
Fall 1: Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert
Ist überhaupt kein Problem, Du kannst den Wagen reparieren lassen oder aber Dir die Reparaturkosten (abzügl. Mehrwersteuer) auszahlen lassen.
Fall 2: Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert * 130 %
(Wird im Gutachten schon als wirtschaftlicher Totalschaden bezeichnet)
Du kannst den Wagen reparieren lassen und bekommst alles erstattet. Wenn Du allerdings selbst reparieren willst, bekommst Du nur noch den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Fall 3: Reparaturkosten >= Wiederbeschaffungswert * 130 %
Hier gibt's in jedem Fall nur noch Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Grüße, RR
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