Ein H-Kennzeichen ist nicht verpflichtend. Das Fahrzeug muss der eingetragenen Emissionsschlüsselnummer entsprechen, da man es ja auch regulär zulassen könnte.
Soweit ich erinnere, ist ein Verschlechtern der Emissionsklasse generell nicht (mehr) zulässig. H hin oder her. Bei Nachrüstungen, die die ursprüngliche Emissionsklasse verbessert haben, mag die Rückrüstung noch angehen, aber das muss dann auch entsprechend ausgetragen werden.
Man denke das mal weiter: EIn Euro4 Auto wie mein 21 Jahre alter Kia kann in 9 Jahren ein H-Kennzeichen bekommen, dennoch kann ich dann nicht beigehen und alle Kats rausreissen und ein Euro-0 Auto draus machen, weil 'H' ...
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