Hast Du jetzt einen Totalschaden, also Reperaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert, oder keinen Totalschaden, also Reperaturkosten niedriger als Wiederbeschaffungswert? Oder (3.) kostet die Reparatur bis 130% des Wiederbeschaffungswerts? Nur im 1. Fall, also beim Totalschaden, kommt es doch auf den Restwert an. Dieser wird dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und Du bekommst die Differenz (ohne MwSt, dafür mußt Du eine Neuanschaffung nachweisen). Ansonsten kriegst Du die im 2. Fall die Reparaturkosten abzgl. der Mehrwertsteuer, es sei denn Du kannst eine Reparaturrechnung mit ausgewiesener MwSt vorzeigen. Im 3. Fall mußt Du reparieren lassen und Rechnung vorlegen.
Deshalb verstehe ich nicht, was Du schreibst.
