Zitat:
Zitat von der Mohr
...ihr habt beide Recht
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Sehe ich bei aller Bescheidenheit anders, denn "das die Grenze zum Oldtimer mal bei 25 Jahren war" trifft nun einmal nicht zu. Da war sie einfach nie.
Der DEUVET plädierte seinerzeit für 20 und der AvD für 30 Jahre.
Mehr im u.g. Link.
Zitat:
Zitat von der Mohr
verkündet
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... werden Gesetze.

Hier ein Link zur alten StVZO aus 1997, zuletzt geändert 2005:
https://www.verkehrsrundschau.de/fm/...VZO_1_2006.pdf
(§ 23 Absatz 1c Satz 1 - Seite 17 im Dokument ganz unten... "30 Jahre")
Auszug aus AutoBild Klassik 7/2017 "20 Jahre H-Kennzeichen" mit Hintergründen und Historie:
https://deuvet.de/?function=downloadDoc&doc_id=511
Olli