Kann man codieren, aber soweit ich weiss ist das in D nicht erlaubt.
Zitat: "Eine akustische Schließmeldung ist einen Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG. Die werksseitig verbauten akustischen Schließmeldungen dürfen nur länderspezifisch freigeschaltet werden und sind dann in dem jeweiligen Land durch die dortige Betriebserlaubnis abgedeckt".
Geändert von wolfgang (28.04.2021 um 12:28 Uhr).
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