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Alt 08.10.2004, 16:24   #4
Marks
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Standard Wenn

die Schuldfrage so eindeutig geklärt ist, wie Du sagst, gehe zu einem Sachverständigen und danach zu einem Rechtsanwalt, denn neben dem reinen Schaden am Fahrzeug (oder dem Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden) (übrigens das mit den 30% stimmt, aber mehr gibts nicht) bekommst Du auch die Anwaltskosten, die Sachverständigenkosten, eine Unkostenpauschale und eine Nutzungsentschädigung. Wie siehts denn mit Schmerzensgeld aus? Beim Arzt gewesen? HWS Syndrom führt oft erst ein paar Tage später zu richtigen Schmerzen. Eigener Haushalt? Vielleicht konntest Du ja wegen Schmerzen ein paar Tage die Hausarbeit nicht erledigen. Könnte einen Ersatz geben.

Gruß Markus
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