Ich habe mir für den Fall einer Kontrolle aus der Betriebsanleitung die zulässigen Reifengrößen rauskopiert.
Dem Polizeikontrollorgan in die Hände drücken und gut is.
Die zulässigen Reifengrößen müssten eigentlich in jeder Betriebsanleitung stehen, egal ob 7er, 5er oder 3er
Gruß Klaus
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Die STVO behindert meinen Fahrstil !!!
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