Die Werksseitigen Rad-/Reifenkombinationen sind eintragungsfrei. Die sind ja Typzugelassen. Die alten Fahreugscheine hatten ja noch 2 unterschiedliche Rad-/Reifenkombinationen eingetragen. Die neuen nur noch eine.
Solltest Du allerdings andere Felgen nehmen, dann müsstest Du die ABE/ABG mit dabei haben.
Bei Polizeikontrollen ist es nicht falsch, diese Liste in ausgedruckter Form dabei zu haben.
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