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Alt 18.06.2020, 22:19   #4
frank-martin
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Mit der Kombination wird das ein §19(2), d.h. dafür brauchst du mindestens ein Teilegutachten. Darin stehen die zulässigen Reifengrößen, Traglast, etc. pp... Diese werden dann mit den Originalreifen hinsichtlich Abrollumfang, etc. verglichen und die Abweichung festgestellt. In deinem Falle ist die Differenz (VA) -7,41% zum Serienrad (235/60 R16), technisch maximal sinnvoll sind +1% größer oder bis -4% kleiner.


Gruß Martin

Geändert von frank-martin (19.06.2020 um 12:34 Uhr). Grund: Berichtigung
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