Zitat:
Zitat von der Mohr
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Den 245/40-R19Y gibt es von allen Herstellern nur mit 98er Traglast.
Diese haben je 750 KG Traglast, also Gesamt 1500 KG.
Würde ja völlig ausreichen bei einer eingetragenen Vorderachslast von 1150 KG.
Das ist ihm schon verständlich, er stört sich lediglich daran das der eingetragene Reifen 235/60-16 mit einer 100er Traglast eingetragen ist.
Sein Argument ist "das man nur eine Nummer weniger darf".
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Hallo Peter,
das ist natürlich Unsinn was dein Prüfer dir erzählt, man dürfe nur "eine Nummer weniger eintragen"...
Generell
nimmt die
Tragfähigkeit eines Reifens bei zunehmender Geschwindigkeit
ab. Es ist technisch nicht sinnvoll die statische Tragfähigkeit des Reifens mit der Achslast des Fahrzeugs zu vergleichen ohne dabei die Vmax zu berücksichtigen.
In deinem Fall beträgt die Tragfähigkeit bei 250km/h noch 100%, also reicht dir laut ECE R30 für die Vorderachse:
93W, wenn dein Fzg. eine nationale BE hat, ansonsten
91W bei EG-BE.
Was im Fzg.-Schein eingetragen ist interessiert nicht, denn er macht ja eine Begutachtung nach §19(2) StVZO, da du ja eine Räder-/Reifenkombination in Verbindung mit Distanzscheiben verbaut hast.
Verschränkt wurde dein Fzg. schon? Also Radabdeckung, Freigängigkeit, etc. passt?
Grüße vom Sachverständigen