Zitat:
Zitat von Markus525iT
Nein, das ist eben auch nicht so.
Wie oben geschrieben, Arbeit ja, Teil nein.
Edit: Oder so wie Heinrich schreibt, dann mit Ausschluss der Gewährleistung. Ich kenne Variante 1.
Markus
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Man kann keine Gewährleistung auf die Arbeit geben,
wenn eine Fremd konstruiertes Ersatzteil verwendet wird.
Baujahr ,laufleistung und Fahrzeugwert spielt keine Rolle!!!
Bmw hat ihre vorgaben,und jeder muss sich strikt daran halten.
Beispiel,dem Te passiert etwas weil ein Fremdes Bauteil verbaut wurde,
es passiert ein Unfall und die Stadtsanwaldschaft muss ermitteln.
Dabei stellst sich zb unser fall dar,
was denkt ihr passiert dann,ist der

von schneider.
Von Imageschaden will ich hier garnicht anfangen.
MFG LAKI