Nachfrist
Hallo,
der Anwalt hat nach meinem gestrigen Telefonat mit einer andern Mittarbeiterein aus dem Büro, dem Gebrauchtwagen Zentrum .. nun eine sogenannte Nachfrist bis zum 2.4.2020 gesetzt, hat dann allerdings, gegen unsere Absprache vom 13.3., dem Verkäufer geschrieben, das ich dann das Fahrzeug abholen werde und in einer anderen Fachwerkstatt die Mängel beseitigen lassen werde, die Mängelbeseitigung erst einmal bezahle und dann gegen ihn einklage.
Da werden bei einer "Fachwerkstatt" Summen heraus kommen, wofür ich mir bestimmt einen anderen Wagen kaufen kann, und habe dann immer noch keine Ahnung, was dann, nachdem ich den Wagen dann evtl. endlich, nach dem Kauf vom 10.2., fahren kann, für weitere Mängel auftauchen.
Und Die Gewärleistung ist dann wohl auch so langsam abgelaufen.
Das ist nicht in meinem Sinne, denn ich befürchte, das ich von dem Verkäufer nicht so ohne weiteres nur annähernd die Rechnung ohne Probleme erstattet bekomme, daher möchte ich den Kaufvertrag wandeln und meinen Kaufpreis zurück.
Der Polizeidiensstelle in Stockelsdorf bei Lübeck, habe ich gesten auch noch die Unterlagen für eine Anzeige zukommen lassen, mal schauen wie das weiter geht.
Gruß
Bernd
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Gruß
Bernd
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Stau ist nur hinten blöd, vorne da geht's
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