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Alt 12.03.2020, 09:01   #35
Marks
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Zitat:
Zitat von e23bernd Beitrag anzeigen
Hallo Markus,
da hast du in allen Vermutungen Recht, allerdings ist der Wagen ja seit dem 22.2. zur Nachbesserung bei dem Händler und ich habe, das am 11.2. bezahlte Auto ja nie im wirklich heilen Zustand zum Fahren gehabt, bin damit lediglich wegen den "Problemen" mit unterwegs gewesen.
Die Nachfristsetzung wird - gerade bei Autos - gerne sehr formalistisch gesehen. Gerade eine Entscheidung des LG Duisburg dazu bekommen (AZ: 7 S 8/19), wonach fast 2 Wochen Nachfrist nach einem Monat Gerede und Telefonaten nicht ausreichend sind. Besonderer Hintergrund zudem, dass der Käufer selbst außergerichtlich geschrieben hatte und natürlich keine gerichtsfesten Formulierungen gewählt hatte. Deswegen war die Nachfristsetzung nicht eindeutig und im Ergebnis dann zu kurz.

Der hatte halt die ganze Zeit nur mit E-Mails gearbeitet und immer auf die E-Mails des anderen geantwortet. Völlig unübersichtlich, tausende von unwichtigen und irrelevanten Sachen drin. Ein einziges Durcheinander.

Wenn bei Dir eine Rechtsschutz zahlt, warum suchst Du Dir nicht professionelle Hilfe? Wenn der RA Mist baut, haftet der. Du behandelst doch auch eine Lungenentzündung nicht mit Kompressen aus Kuhmist, sondern gehst gleich zum Arzt.


Zitat:
Zitat von e23bernd
Ich wollte nur, wenn es dann zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, mir nachsagen lassen, das ich nicht alles versucht habe, die Sache im Guten zu klären.
Falsche Sichtweise, die gefährlich ist. Das machen unheimlich viele falsch. Gesichtspunkte wie Gerechtigkeit, Prinzip, eigenes Image etc. sind völlig unwichtig. So denken nur diejenigen, die das Gesetz nicht kennen und das nutzt Dein Vertragspartner gerade aus. Es ist doch völlig wurscht, was Dir einer nachsagt und was Du im Guten versucht hast.

Dafür, dass Du es im Guten versucht hast, bekommst Du später vor Gericht keinen Blumentopf. Er hat Dir ein Fahrzeug mit Mangel verkauft. Daraus resultieren Rechte und Ansprüche für Dich. Diese müssen anhand des üblichen, jedem Rechtsanwalt bekannten Vorgehens durchgesetzt werden.

Auch Richter reden nur in dieser Sprache.


Zitat:
Zitat von e23bernd
Was sollte ich denn deiner Meinung nach machen?
Geh zum Anwalt!

Wenn Du krank bist, gehst Du doch auch zum Arzt und wenn Du die Haare geschnitten haben willst, gehst Du zum Friseur.

Warum zum Henker fahren immer alle so ein hohes Risiko und wundern sich dann, warum der Anwalt nachher den Karren, den man selbst in den Dreck gefahren hat, nicht mehr aus diesem herausbekommt?


Zitat:
Zitat von e23bernd
Kann denn durch den Mediator die Angelegenheit verschlimmert werden?
Kann man pauschal nicht sagen.

Zitat:
Zitat von e23bernd
Der Mediator soll "eigendlich nur" versuchen, die Rückabwiklung des Kaufvertrages ohne Gerichtsverhandlung in die Wege zu leiten.
Was Dir die Rechtsschutz da empfiehlt, ist kein Mediator und der führt auch keine Mediation durch.

Mediation kommt aus dem angelsächsischen Recht und wurde dort entwickelt, um die furchtbar langsamen, furchtbar teuren und völlig uneffektiven dortigen Gerichte zu umgehen. Die Gerichte da sind nämlich viel langsamer, viel schlechter und auch viel teurer als in Deutschland, wenn es um das Zivilrecht geht.

Ein Mediator muss sich eigentlich mit beiden Parteien an einen Tisch setzten und hilft diesen nur, eine eigene Lösung zu finden. Diese kann völlig ungerecht sein und völlig nachteilig, weswegen bei einer angelsächsischen Mediation auch für jede Partei Anwälte mit am Tisch sitzen. Du kennst das aus amerikanischen Filmen.

Wo ist bei der Mediation, die Deine RS anbietet, Dein Anwalt, wo sitzt ihr an einem Tisch und verhandelt?

Wenn ein Rechtsstreit vermieden wird, verdient dabei meist nur einer - die Rechtsschutzversicherung.

Ich gebe der "Mediation" wenig Chancen. Aus folgendem Grund:

Dein Auto hat irgendwas, was der Verkäufer jetzt für kleines Geld nicht gerichtet bekommt. Im Zweifel weiß der gar nicht, was es ist, denn um das herauszufinden, müsste er Geld ausgeben.

Wenn er Geld ausgibt, ist sein Gewinn aus dem Verkauf weg.

Das will der nicht. Deswegen wird er es so machen, wie die meisten Händler: Entweder von Unwissenden an dem Auto rummurksen lassen oder eine Schadenbehebung faken, so dass es erst in einem Jahr wieder kommt - dann hast Du das Problem. Ferner versuchen, Dich möglichst lange hinzuhalten, um aus der Beweislastumkehr der ersten 6 Monate rauszukommen.

Geändert von Marks (12.03.2020 um 10:13 Uhr).
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