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Alt 05.07.2019, 11:03   #2
mike95
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.09.2018
Ort: Brüggen
Fahrzeug: F48 M-Paket 118d (06/2018)
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Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da ich Deine genaue Konstellation nicht kenne.

Als Verhandlungsgrundlage sehe ich aber den kalkulierten Restwert im Leasing-Vertrag. Es kommt auch darauf an, ob Du dir z.B. ein Vorkaufsrecht eingeräumt hast (Vorsicht bei gewerblichem Leasing!). Zweckmäßig bei hohen Leasingraten, also geringerem Restwert.

Rechtlich hast Du keinen Anspruch auf das Fahrzeug. Das Leasing-Unternehmen kann Dir oder jemandem Anderen das Fahrzeug durchaus zu einem höheren Preis als dem kalkulierten Restwert verkaufen.

Je nach Vertrag räumt sich ein Leasing-Unternehmen sogar ein Andienungsrecht ein. D.h. wenn das Fahrzeug nicht dem vereinbarten Restwert entspricht oder nicht vermarktbar ist, kann es Dir auf´s Auge gedrückt werden.

Wurde das Fahrzeug gewerblich geleast, so sollte der Käufer auf keinen
Fall gleich dem Leasingnehmer sein. In diesem Fall würde das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine verdeckte Finanzierung unterstellen.

Wurde das Fahrzeug privat geleast, sieht das einfacher aus.

Es ist reines Verhandlungsgeschick und wie Du dich mit dem Verkäufer verstehst. In der Regel versuchen die Verkäufer natürlich ein 2. mal zu verdienen.

Ist das ein Auto mit einer "tollen Farbe", z.B. rot*, so wird der Händler Dir eher entgegen kommen, als bei einem Fahrzeug, was auf dem Gebrauchtwagenmarkt sehr beliebt ist.

* mal von einem Ferrari abgesehen ;-)

Geändert von mike95 (05.07.2019 um 11:10 Uhr).
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