Reifenflick
Es gab da mal den Punkt mit den Hochgeschwindigkeitsreifen. Die würde ich nicht flicken... Aber ansonsten:
5. Die Reifeninstandsetzung muß fachgerecht durchgeführt sein.
5.1 Verletzungen die bis zum Gürtel reichen oder durchgehen, sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instand gesetzt sein.
5.2 Bei Stichverletzungen bis 6 mm ist eine Kaltvulkanisation zulässig.
5.3 Das Einlegen eines Schlauchs ohne Behebung des Schadens ist unzulässig.
Greetz,
Tyler
P.S. Aber bei einem Unfall wegen eines geplatzten Reifens würde mich die Schadensregulierung interessieren...
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