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Alt 04.01.2019, 19:39   #6
bubu
V12 Geniesser
 
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Zitat:
Zitat von intru Beitrag anzeigen
Nur da stelle ich mir die Frage, wie sieht die Versicherung es bei einem erneuten Schaden, wenn der Wagen für die mit "Totalschaden" im System steht?????

Nicht das jemand nachher auf den Trichter kommen würde und "Versicherungsbetrug" unterstellt
Also, entweder bezahlt die Versicherung;
- Die Raparaturkosten, sofern diese den aktuellen Zeitwert nicht übersteigt
oder
- Den aktuellen Zeitwert, sofern dieser KLEINER als die Reparaturkosten ist, weil dann eben ein Totalschaden vorliegt

Eine der genanten Varianten wird die Versicherung bezahlen.
Bei der Auszahlung der Versicherungssumme musst du In KEINEM der beiden Fälle irgend etwas reparieren, wenn auch die Versicherung in ihren Büchern diesen Fall als Totalschaden abbucht (nur, sofen die 2-te Variante eintritt).
Diese Auflage existiert beim Versicherer nicht!

Du kannst deine Deckung (Teilkasko) einfach weiter laufen lassen, den Wagen mit dem ausbezahlten Geld kostengünstig reparieren lassen und gut ist.
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