Zitat:
Zitat von Christian
...
Nun muss ich ja leider davon ausgehen, dass die alle samt neu gebauten Anlagen der Nachbarn richtig verbaut sind und wie vorgeschrieben funktionieren, oder?
Kann man nun irgendwas unternehmen? Die Feinstaubwerte mal messen lassen? Und falls sie überhöht sind, was dann? Ich bin Asthmatiker, und schlechte Luft ist nicht gerade förderlich - nicht nur für meine Gesundheit.
Gruß,
Chriss
|
Hi Chriss,
das wurde auf Seite 3 dieses Threads von RS744 thematisiert:
Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen können dann zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten. Um dies nachzuweisen, haben die Eigentümer drei Möglichkeiten:
Die Bescheinigung des Herstellers, dass der Feuerungsanlagentyp die Grenzwerte der Stufe 1 auf dem Prüfstand einhält,
der Nachweis über eine Vor-Ort-Messung, dass diese Grenzwerte (Tabelle 1), die für den Prüfstand gelten, eingehalten werden,
der nachträgliche Einbau eines bauartzugelassenen Filters.
Der Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen.
Der Knackpunkt ist, das Du nicht bestimmen darfst wie es nachzuweisen ist. Ich glaube leider, das dies somit ein Kampf gegen Windmühlen wird.
Viele Grüße
Fuzy