ja aber da gab es ne Ausnahme
zitat Prins Gasanlagenhersteller:
Zitat:
Ab den 01. Oktober 2017 können nur noch Fahrzeuge für die eine ECE-R115-Genehmigung vorliegt in Verkehr gebracht werden.
Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge bis Schlüsselnummer 43 (Euro 2, D3 und D4), sowie genullte US-Importe ohne EG-Typgenehmigung. Diese können über Einzel-Abgasgutachten in den Verkehr gebracht werden und benötigen somit keine ECE-R115-Genehmigung.
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(E38 hat mit kaltlaufregler eine Euro2 Genehmigung)