also da hat Dir jemand was vom(Gas)-Pferd erzählt.
Für die M und die N-Motore unterschiedliche Gasanlagen?
Die funktionieren doch alle nach demselben Schema. Da gibt es überhaupt keinen Unterschied.
edit: Die reale Lage ist tatsächlich so ähnlich wie @masbauer das beschrieben hat.
Nur ECE-R-115-geprüfte Anlagen sind genehmigungsfähig .....
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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Geändert von peterpaul (30.11.2018 um 11:22 Uhr).
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