Hi
nein mußt Du nicht, im Schein ist immer nur die kleinste Größe eingetragen, alle anderen stehen im CoC papier bzw in der EG Typgenehmigung, wenn es ein E65 zugelassener Radsatz ist, dann brauchst nicht zum Tüv und als Ersatzrad kannst mitnehmen was möchtest, sofern es halt für den E65 ist.
Ob Mischbereifung im Winter sinn macht oder nicht, muß jeder selber wissen, vom nutzen her macht es keinen, sondern eher wegen der optik, da verzichte ich aber im Winter darauf.
Im Sommer fahre ich auch 245/275 auf 20" zb.
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