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Alt 06.08.2018, 09:28   #5
Selbstfahrer
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.02.2008
Ort: NRW
Fahrzeug: G11 / 750iX 5/2017
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Hallo,
ich hatte auch mal einen Schaden der weit über dem Zeitwert lag.
Aber mit einem guten Anwalt und hauptsächlich der Begründung das es nicht um Schadenersatz sondern um eine Reparatur / Wiederherstelllung handelt, kann, muss und darf die die Versicherung eine Rep. über dem Zeitwert zulassen.
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