Zitat:
Zitat von flummi100
Ein Polizist in meinem Bekanntenkreis fand es immer erheiternd, wenn Leute zu ihm aufs Revier kamen und für die Versicherung eine Bestätigung wollten, daß ihr Rad geklaut wurde. "Herr Meyer erscheint und sagt: Mein Rad wurde geklaut. Selbst gehört, Dimpflmoser, Hauptwachtmeister."
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Es dürfte weniger um eine Bestätigung des Diebstahls gehen (das kann die Polizei nicht, es sei denn sie wären Täter oder Zeuge), sondern um eine Anzeige.
Auch wenn die in 99.9 Prozent der Fälle nichts bringt, besteht die Obliegenheit der Schadensminderung durch den Versicherten. Mit einer Anzeige gegen Unbekannt hat er idR alles zur Wiedergewinnung der Sache getan, was die Versicherung von ihm verlangen kann.