Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.05.2018, 14:56   #6
zelefontelle
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2017
Ort: Aurich
Fahrzeug: E38-740i (09.94)
Standard

Privat nein, als damals unser Proberaum ausgeräumt wurde, unterfiel der keiner Versicherung.

Beruflich immer wieder mit Versicherungen zu tun, deshalb gehen bei mir ein par Warnlampen an, wenn eventuell durch halbgare oder ungeschickte Vorgehensweise der Versuch von Versicherungsbetrug oder Täuschung aufkommen könnte.

Versicherungen springen auf sowas manchmal sehr schnell an (im Grunde auch zu Recht, da Versicherungsbetrug im Kleinen wie Großen durchaus nicht selten ist, da scheint Vielen das Unrechtsbewusstsein zu fehlen), deswegen bei der Schadensanmeldung lieber 110 Prozentig sein.

Wie Gasi schon sagt, mach eine komplette Auflistung, schreibe realistische Wiederbeschaffungswerte dazu und dann warte ab, wie die Versicherung sich dazu positioniert. Wenn die von Vornherein das Gefühl haben, dass hier ein Schaden realistisch abgewickelt werden soll, stehen die Chancen auch gut dass die schnell zahlen und nicht jede Positon erst einmal hinterfragen
zelefontelle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten