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Alt 08.03.2018, 06:41   #3
K-H Grabowski
Handschalter
 
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Du weißt schon, dass das Gutachten der AP Federn nur für den M30 gilt? M60 Eintragung nur über Einzelabnahme (§21 und nur an technischen Prüfstellen vom AaS oder AaSmT), was aber geht da zulässige Achslast der Federn, ich glaube, 1100kg war und der M60 (zumindest meiner) vorne eine zulässige Achslast von 1050kg oder 1060kg hat. Will es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.
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