In dem Video der Autodoktoren wurde aber auch gesagt, dass der Prüfer das nicht prüfen kann, ob ein Schweinrfer bearbeitet wurde.
Also, wir halten fest:
-> ja, es ist nicht zulässig
-> nein, man kann es nicht nachvollziehen
Ich würde sagen: wo kein Kläger, da kein Richter.
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