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Alt 01.09.2004, 19:20   #6
Wolf730
Milchliebhaber
 
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Wenn die Eltern bereit sind zu bestätigen , dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben ( grob verletzt ) - dann zahlt die Versicherung.
Sie müßen angeben, das Sie, obwohl sie wissen das ihre Kinder oft Mist machen trotzdem nicht auf sie aufgepaßt haben. Dann greift die Haftpflicht der Eltern.
Verlaß dich drauf - ich habe es gerade hinter mir ( nicht beim Auto ) - ebenfalls als der Geschädigte.

Gruß,
Wolf730
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