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Alt 01.09.2004, 18:07   #4
knuffel
† 2023
 
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Zitat:
Zitat von gandalf
Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt gibt es nichts,l tut mir leid für dich.
.
Hi !

Fast......

Ich hatte das Prob mal mit meinem Lütten (der war vier).
Der hatte auch ein Auto beschädigt.
Weil ich artig nachgewiesen hatte,daß ich meine Aufsichtspflicht NICHT
verletzt hatte,musste meine Haftpflicht NICHT zahlen.(Dieser Kinderpassus greift)

Bei Verletzung der Aufsichtspflicht hätte es anders ausgesehen.
DAGEGEN ist man mit der Privathaftpflicht versichert.

Aber wenn die o.g. Familien schon den oben beschriebenen Status haben,
sind die meist nicht versichert.

Gruß
Knuffel
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