Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.12.2017, 23:47   #3
DA21999
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 22.11.2014
Ort: Bad Fallingbostel
Fahrzeug: E32-730iA (11.1991); E39-528iA(04.1998); MB CLS 350 CGI(10.2006)
Standard Unfallschaden / Wertminderung

... für so etwas gibt frei und vereidigte Sachverständige.

Diese Arbeiten nicht als Angestellte einer Versicherungsgesellschaft und
sollten somit einigermaßen unabhängig und objektiv sein und urteilen...

Und oberhalb eines Bagatellschadens hat man(n) das Recht als Geschädigter
in einem Haftpflichtschadenfall auf solchen einen Gutachter bzw. so ein Gutachten.

Gruß Andree
DA21999 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten