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Alt 16.08.2017, 20:58   #10
Aeromax48
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Fahrzeug: E38 750iA
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Du kannst dem ursprünglichen Verkäufer keine arglistige Täuschung bzgl. des Motors mehr nachweisen, da der Wagen unter dir bereits gewartet worden ist.
In der Richtung würde ich an deiner Stelle nicht weiter bohren, das verschwendet nur Zeit und Ressourcen und am Ende ist er ein Privatverkäufer, der keine Ahnung hatte, dem du das Gegenteil beweisen müsstest.

Bzgl. der Werkstatt würde ich wie og. Ölstand und Filter prüfen und alle weiteren Teile, die beim Kundendienst getauscht wurden oder für den Tausch abgebaut worden sind.

Falls der Ölstand und das alles passt kannst du dir mMn. das Gutachten sparen, denn es besteht bei einem mittlerweile auch 12-15 Jahre alten Auto ein gewisses Risiko, dass der Motor mal einen Abgang macht.

Dein Problem wäre dann, dass du ohne Fremdverschulden das Gutachten selbst zahlen musst und ich schätze anhand deiner Angaben von fehlender Rechtsschutzversicherung und der Tatsache, dass du nicht bereits alles selbst initiiert hast mal auf nicht unbedingt das optimale finanzielle Gerüst für einen Rechtsstreit.

Und bedenke dazu, dass ein gebrauchter Motor mit Gewährleistung unter 3000€ zu haben ist. Diese Summe kann durch einen ewig andauernden Rechtsstreit schnellstens um das x-fache überstiegen werden und keiner kann dir einen Erfolg garantieren. Zusätzlich steht der Wagen die ganze Zeit und kann bedingt durch Gutachten nicht repariert werden.
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