Also der Wagen ist aktuell von der Polizei in Estland beschlagnahmt ?
Und die Versicherung sagt das der Leasingnehmer den Wagen abholen soll ?
Da hat die Versicherung überhaupt keinen Bock zu zahlen, nicht mal die Rückführung.
Da denke ich aber das ja BMW den Wagen abholen sollte, da sie ja der Besitzer sind.
Sobal der Wagen wieder zurück beim leasingnehmer ist und Mängel vorhanden sind, dann muss die Versicherung zahlen ganz klar.
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