Hallo Homer,
leider hast Du durch das sicherlich nicht böswillige Verschweigen bzw. die Nichtnennung der fehlenden Karte Anlaß zur Reklamation gegeben. Die Dame ist mit ihrem Anspruch (aus welchen Grund auch immer) im Recht. Lass Dich lieber nicht dazu hinreißen, hier einen Rechtstreit einzughehen. Schlichte und biete das gute Gerät beim nächsten mal einfach mit vollständig beschriebenen Beschaffenheit neu an. Damit lebst Du schmerzbefreit und gut.
Gruß und Prost Jens
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