Punkt 2, den Du nicht zitierst, ist aber genau jeniger, welcher den vorliegenden Sachmangel beschreibt.
"2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet
und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. "
manchmal ist es recht nützlich, das Wort
UND und Sätze zu Ende zu lesen ;
Da hilft auch kein füßchenaufstampfendes "ich habe recht"
Persönlich brauchst Du auch nicht zu werden, denn da holst Du mich nicht mit ab.
-> Die Code Karte ist normaler Bestandteil des zu Debatte stehenden Produkts, fehlt hier aber.
Gruß Jens
Zitat:
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Zitat von John McClane
Nützt ja nichts  . Ich habe es gelesen und komme zu dem Ergebnis, dass sich die Sache dem aus dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet UND Punkt 2, den ich nicht zitiere, ist ebenfalls erfüllt.
Das hat mit Rechtsverständnis nicht zu tun, das IST so. Die Perle hat einen gebrauchten Artikel von einem Privatmann ersteigert. Die zugesicherte Eigenschaft, nämlich die Funktion des Radios, ist erfüllt. Eine Negativabgrenzung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Ebensowenig ist für die tadellose Funktion dieses Gerätes die Karte nicht erforderlich. Sie sucht nur nach einem Argument, um irgendwie den Kauf, den sie nach Gebotsabgabe nicht mehr wollte, rückgängig machen zu können.
Solltest Du Anwalt sein, tun mir Deine Mandanten echt leid  ...
Und übrigens: Mit sachlich diskutieren hat das nichts zu tun, anscheinend haben wir unterschiedliche Rechtsauffassungen. Macht aber nichts, weil ich recht habe  .
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