Hi,
ich stimme dir voll zu 7erAce, das sieht ja wohl nach Gewerbe aus !
Das der Kerl sich mal nicht selbst ein Bein stellt, nach EU-Recht (und Ösi-Land gehört ja wohl zur EU...)
muß er Gewährleistung geben.

Schließt er sie aus, ist das unwirksam und es wird automatisch die gesetzlich festgelegte Höchstdauer daraus...
Dennoch: Wer prozessiert schon gern im Ausland... lieber Finger weg ! :- :- :-