Sehe ich ebenso; Die Karte ist genau so Bestandteil des Gerätes, wie seine Funktionalität. Wenn diese Karte fehlt, ist dies anzugeben, da es ein vom Normalzustand abweichender Mangel ist. Die Plicht des Angebens gilt für jegliche Mängel.
Gruß Jens
Zitat:
Zitat von Christian
Stell' Dir mal vor, Du kaufst ein Auto über ebay, und der Verkäufer liefert keinen Kfz-Brief - nur weil es nicht im Auktionstext gestanden hat! Also dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Wenn zu einem Radio ab Werk eine Key-Karte dazugehört und diese als Eigentumsnachweis dient, so kann der Käufer selbstverständlich erwarten, dass sie beim Kauf dabei ist.
Ich befürchte, dass @Homer76 im Zweifel schlechte Karten haben wird, wenn im Auktionstext nicht drin stand, dass die Karte fehlt.
Dies ist aber nur meine Sicht als Nicht-Jurist.
Gruß,
Chriss
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