Grundsätzlich gehört bei eBay-Auktionen nur das zum Lieferumfang, was in der Beschreibung angegeben war. Wenn da nix von der Codekarte stand, kann sie auch nicht hinterher verlangt werden bzw. als Grund für einen Rücktritt vom Kauf benannt werden.
Schließlich hattest Du extra die Garantie (und hoffentlich auch Rücknahme) ausgeschlossen.
Wenn die Code-Karte weder in der Beschreibung noch auf dem Auktionsfoto zu sehen war, hätte sich die Käuferin eben vorher bei Dir erkundigen müssen.
(Andereseits wäre es fair von Dir gewesen, darauf hinzuweisen, ist aber ein anderes Thema...)
Außerdem irrst Du Dich, dass sie aus dem Schneider sei, nur weil sie Dich als Verkäufer benennen kann. Du würdest zwar den rechtlichen Ärger bekommen, aber das Gerät würde trotzdem beschlagnahmt und die Käuferin müßte den Kaufpreis erst wieder bei Dir einklagen etc...
Zumindest ebay-rechtlich bzw. bzgl. der ebay-AGB hast Du nichts zu befürchten. Du hast verkauft, was Du beschrieben hast. Nicht mehr und nicht weniger. (Streng genommen muß man ja heute bei eBay froh, wenn Elektro-Krempel überhaupt funktioniert, weil immer die Gewährleistung ausgeschlossen wird...)
Vielleicht blufft sie ja auch nur. Rein theoretisch könnte sie aber zur Polizei gehen und sagen, dass sie vermutet, Du hättest ihr Hehlerware vertickt. Ist aber doch eher unwahrscheinlich. Zumal Handbuch+Software dabei waren und Du ja auch den Code wußtest.
Ich würde dem Ganzen also locker entgegensehen, schlimmstenfalls muß aber die ganze Verkaufshistorie aufgerollt werden...
(Ist aber auch zu blöd, das gerade bei sowas dann die Karte wirklich fehlt. Ich glaube, Du bekämst das Gerät ohne Karte nichtmal repariert...)
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