Hallo,
also ich würde sagen, dass kommt etwas drauf an. Vom Gesetzgeber her ist es machbar. Von der technischen Seite her ist es eher suboptimal. Da kommen dann Reifen mit völlig unterschiedlichen Eigenschaften (Flankensteifigkeit,...) zusammen, dass kann negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben (mit Glück auch positive...

)
Und dann kann das Felgengutachten was dagegen haben. In meinem für original BMW-Räder (8 + 9x17) steht wörtlich: "Am Fahrzeug sind jeweils nur Reifen eines Herstellers und eines Profiltyps zulässig".
Gruß,
Christian.