klar kannste den verstopfen - fließt halt kein Wasser mehr durch.
Must natürlich auch den anderen Anschluß, den Schlauchanschluß verschließen.
Ist nur ein Wassernebenschluss .....
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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